Sicherheit ist oberstes Gebot im Klettersport. Ist Deine Kletteranlage geprüft und mängelfrei?
Die Norm für künstliche Kletteranlagen DIN EN 1257-1 verweist in Anhang G auf die Häufigkeit, in der die installierte Kletteranlage zu prüfen ist.
1. Eine regelmäßige visuelle Inspektion kann und sollte vom Betreiber/Sportlehrer vor jeder Benutzung durchgeführt werden. Sie dient der Erkennung offensichtlicher Mängel und Gefahrenquellen an
der Vorderseite der Kletterwand, die ohne den Einsatz von Hilfsmitteln vom Boden aus deutlich zu sehen sind.
2. Die operative Inspektion dient der Detailprüfung zur Funktion und Stabilität der Anlage, insbesondere des Verschleißes. Diese sollte alle 1 bis 3 Monate durchgeführt werden. Operative
Inspektionen sind zu dokumentieren. Besondere Aufmerksamkeit sollte allen Sicherungspunkten, Seilen und der Mechanik verstellbarer KKA gelten. Auch diese kann vom Betreiber / Sportlehrer nach
Angaben des Herstellers durchgeführt werden.
3. Die Hauptinspektion ist regelmäßig nach Angaben des Herstellers durchzuführen von sachkundigem Personal durchzuführen.
Gerne führen wir diese HU, auch im Rahmen eines Wartungsvertrags, für Dich durch.
Selbstverständlich stehen wir Dir auch gern nach abgeschlossenem Projekt jederzeit als Ansprechpartner für Fragen, bei Problemen oder auch neuen Ideen mit Rat und Tat zur Seite.